Wann darf man im eigenen Garten Bäume schneiden?

Arbeiter in Schutzkleidung, der einen Baumast absägt.

Das Schneiden von Bäumen ist gesetzlich geregelt. Paragraph 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass man zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume schneiden oder fällen darf. Dies gilt dem Schutz wild lebender Tiere, die in Bäumen nisten. Der gesetzlich festgelegte Zeitraum orientiert sich dabei an der Vogelbrutzeit. Die Vögel sollen brüten und ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können. Das sichert den Vogelbestand. Dennoch ist der Baumschnitt unter bestimmten Bedingungen auch in dieser Zeit erlaubt.

Was sind gärtnerisch genutzte Grünflächen?
Generell entscheidet der Standort eines Baums darüber, ob man ihn in dem festgelegten Zeitraum schneiden oder fällen darf. Ein Verbot gilt für "Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen", wie es in Paragraph 39 heißt. Gartenbesitzer können also aufatmen, denn ihre Bäume betrifft das Verbot nicht.

Aber auch im eigenen Garten muss man den Artenschutz berücksichtigen und sich an den Paragraphen 44 des Naturschutzgesetzes halten. Darin heißt es: "Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören […]." Wer beispielsweise in seinem Garten einen alten Baum fällen möchte, der viele Astlöcher und Hohlräume hat, sollte ihn zuvor artenschutzrechtlich prüfen lassen. Für Baumschnitte und Baumfällungen gilt daher immer, vor jeder Maßnahme zu prüfen, ob man gegen das Artenschutzrecht verstößt. Nur wenn keine Vögel in dem Baum nisten und keine anderen Wildtiere dort hausen, kann man im eigenen Garten den Baum schneiden oder fällen.

Auch öffentliche Parks, Sportanlagen, Friedhöfe und Ähnliches gelten als "gärtnerisch genutzte Grünflächen". Denn sie müssen gärtnerisch gestaltet und gepflegt werden. Wenn dort innerhalb der Vogelschutzzeit ein Baumschnitt vorgenommen wird, sollte man nicht sofort an einen Verstoß denken. Die Bäume dürfen dort ganzjährig geschnitten werden.

Was regelt die Baumschutzverordnung?
Die Baumschutzverordnung regelt, wann private Grundstückseigentümer auf ihrem Grundstück Bäume fällen oder zurückschneiden dürfen. Wichtig zu wissen ist, dass man die Baumschutzverordnung nicht mit der Fristenregelung aus Paragraph 39 des Naturschutzgesetzes vermischen darf. Oftmals hängt es von der Größe und dem Stammumfang des Baums ab, so dass er generell nicht gefällt werden darf. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um den Baumschutz und den Baumbestand. In jedem Fall sollte man sich genau informieren, bevor man Bäume im eigenen Garten fällt oder zurückschneidet. Denn die Baumschutzverordnung kann von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Sollte die Stadt keine eigene Baumschutzverordnung erlassen haben, gilt die Verordnung des Landes. Auch wenn nicht jeder Baum eine Genehmigung braucht, muss man dennoch in Erfahrung bringen, ob der betreffende Baum genehmigungspflichtig ist und ob man vielleicht eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann.

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